Laut Artikel 116 der russischen Verfassung legt die Regierung vor einem neu gewählten Präsidenten ihre Ämter nieder. Der Ministerpräsident erfüllt laut Verfassungsartikel 92, Abs. 3, in allen Fällen, in denen der Präsident nicht in der Lage ist, seine Pflichten wahrzunehmen, vorübergehend dessen Funktionen. Im Falle eines Rücktritts des Präsidenten oder dessen Amtsenthebung ist innerhalb von drei Monaten eine Präsidentenneuwahl vorgeschrieben. Der Premier als geschäftsführender Präsident hat allerdings nicht das Recht, das Parlament, die Staatsduma, aufzulösen, ein Referendum anzusetzen und Vorlagen über Änderungen oder eine Überarbeitung von Bestimmungen der Verfassung einzubringen.
Prof. Dr. Eberhard Schneider analysiert in RUSSLAND INTERN Juni_2024 die Ab-, Um- und Neubesetzungen innerhalb des russischen Machtapparates. Die Analyse finden Sie hier.